Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Beschlossen vom Vorstand am 20.07.2026.
Verantwortliche Ansprechpartnerin: Stephanie Tsomakaeva, Generalsekretärin
E-Mail: schatzmeister@buerger-fuer-deutschland.org.
§ 1 Zweck und Geltungsbereich
Diese Richtlinie legt fest, wie Bürger für Deutschland e. V. („der Verein") verhindert, dass seine Dienste für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Sie gilt für alle Zahlungen, die über die Plattform my.wabeo.org eingehen, einschließlich Zahlungen mit Kryptowährungen.
§ 2 Risikoeinschätzung
Der Verein arbeitet mit einem risikoarmen Modell: Er zieht ausschließlich kleine, feste Einmalgebühren (5–10 €) von seinen eigenen registrierten Nutzern ein. Er verkauft keine körperlichen Waren, erbringt keine Finanz- oder Anlagedienstleistungen und hält, handelt oder tauscht keine Kryptowährungen. Alle Zahlungen mit Kryptowährungen werden unmittelbar von einem regulierten Zahlungsdienstleister in Euro umgerechnet und per SEPA auf das Vereinskonto ausgezahlt.
§ 3 Identifizierung der Zahler
Zahlungen werden nur von registrierten Nutzern angenommen, die einen verifizierten Namen, eine verifizierte Anschrift und eine bestätigte E-Mail-Adresse hinterlegt haben. Anonyme Zahlungen sind nicht möglich. Der Verein nimmt keine Zahlungen für Dritte entgegen und leistet keine Auszahlungen an Dritte.
§ 4 Keine Verwahrung von Kryptowährungen
Der Verein hält zu keinem Zeitpunkt Kryptowährungen. Die Umrechnung in Euro und die Auszahlung übernimmt vollständig der regulierte Zahlungsdienstleister. In den Aufzeichnungen des Vereins erscheinen ausschließlich Euro-Beträge.
§ 5 Überwachung der Zahlungen
Da die Gebühren fest und niedrig sind, fällt jede Abweichung leicht auf. Der Schatzmeister des Vereins prüft die eingehenden Zahlungen und legt Auffälligkeiten der verantwortlichen Ansprechpartnerin zur näheren Prüfung vor. Als auffällig gelten insbesondere ungewöhnlich hohe oder wiederholte Zahlungen, Versuche, Zahlungen aufzuteilen oder zu stückeln, sowie der Missbrauch von Erstattungen.
§ 6 Sanktionen und Personen mit erhöhtem Risiko
Der Verein erbringt wissentlich keine Leistungen für Personen, die geltenden Finanzsanktionen unterliegen. Die Nutzer sind einzelne ehrenamtliche Personen. Bestehen Zweifel an der Identität eines Nutzers oder an der Rechtmäßigkeit einer Zahlung, wird die Leistung zurückgehalten, bis der Sachverhalt geklärt ist.
§ 7 Meldung von Verdachtsfällen
Ergibt sich nach Prüfung ein begründeter Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, meldet die verantwortliche Ansprechpartnerin diesen der zuständigen deutschen Behörde (Financial Intelligence Unit, FIU) nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben und arbeitet mit dem Zahlungsdienstleister zusammen.
§ 8 Aufbewahrung von Unterlagen
Zahlungs- und Verifizierungsunterlagen werden für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahrt und den zuständigen Behörden auf rechtmäßiges Verlangen zur Verfügung gestellt.
§ 9 Überprüfung
Diese Richtlinie wird mindestens einmal jährlich überprüft und angepasst, wenn sich die Tätigkeit des Vereins oder die rechtlichen Anforderungen ändern.